Bereitschaftspflege unterscheidet sich von der Vollzeitpflege durch die kurzfristige Aufnahme von Kindern in Notsituationen und den übergangsweisen Verbleib dieser Kinder in der aufnehmenden Familie. Diese Kinder sind immer nur zu Gast in den Familien.
Es gibt viele Gründe, warum ein Kind kurzfristig nicht mehr in seinem bisherigen Umfeld verbleiben kann. Oftmals sind es Überlastungssituationen oder akut eskalierende Problematiken in Familien, die dazu führen, dass Kinder an einen sicheren Ort vermittelt werden müssen. Zu den Aufgaben der Bereitschaftspflege zählen u.a. die Bereitschaft bei Bedarf sofort aufzunehmen, umfassend Sorge um die Belange des Kindes zu tragen, die Umsetzung von vereinbarten Massnahmen und die Begleitung zu Besuchs- und Anbahnungskontakten mit der Herkunftsfamilie und zukünftigen Bezugspersonen zu ermöglichen.
Bereitschaftspflege endet mit dem zu begleitenden Wechsel des Kindes in eine sichere und vom Jugendamt als tragfähig eingeschätzte Zukunftsperspektive.